Das Luftverkehrsamt hat ein wenig protestiert, die Bundesregierung halbherzig interveniert – und so werden deutsche Fluggesellschaften ab Mittwoch ihren kleinen Passagieren wieder Loop Belts anbieten dürfen. Diese einfachen Gurte zur Kleinkindsicherung halten Experten für höchst gefährlich. Aber durch einen neuen EU-Erlass ist diese Art der Kindersicherung genehmigt. Das Bundesverkehrsministerium hatte Anfang Juni in Brüssel interveniert, um den Gebrauch von Loop Belts doch noch zu stoppen.
EU-Vorschrift für den “Transport von Personen und Sachen”
Wenn jetzt die EU-Vorschrift für den “Transport von Personen und Sachen” in Kraft tritt, wollen auch die deutschen Airlines “Loop Belts” für ihre kleinsten Passagiere bereithalten. Mit diesen umstrittenen Gurten werden Kleinkinder bis zu zwei Jahren im Schoß einer Begleitperson abgesichert. Damit soll verhindert werden, dass sie bei Start- oder Landeunfällen, Turbulenzen oder Notwasserungen aus den Händen der Eltern gerissen werden und wie Geschosse durch die Kabine fliegen.
Aber Untersuchungen australischer, deutscher und amerikanischer Experten belegen die Vergeblichkeit dieser Maßnahme, so drohen Loop Belts die kleinen Körper schwer zu verletzen. Gerade bei Notlandungen, Startabbrüchen oder Turbulenzen können so enorme Beschleunigungskräfte wirken, dass die Eltern die Kontrolle über die Situation verlieren.
Besonders fatal: Der “Klappmessereffekt”
Kleinkinder im Schoß von Vater oder Mutter werden durch den “Klappmessereffekt” bedroht: der Körper der Begleitperson klappt ruckartig über dem Kleinkind zusammen. Gefahr droht zusätzlich durch den am Bauchgurt des Erwachsenen fixierten Haltegurt, denn der sitzt im Weichteilbereich der Kleinen und kann tödliche Verletzungen verursachen, wie die Untersuchungen zeigten.
Jetzt in den Urlaubsmonaten erwartet die Reisenden besonders gut ausgebuchte Jets. Wer Kleinkindersitze, das einzig sichere Transportmittel für den Nachwuchs selbst an Bord bringen will, muss für den Extraplatz im Flugzeug bezahlen. Denn Kinder unter 2 Jahren fliegen ohne Sitzplatzanspruch. Und gilt ein solcher Kindersitz als Handgepäck, so sprengt er glatt die von den Airlines akzeptiertzen Masse.












