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Pseudo-Jugendschützer

In Schleswig-Holstein muss ein kleiner Provider den Zugang zu freien Erotik-Angeboten von YouPorn.com für seine Kunden nicht blockieren. Das Landgericht Kiel hat einen entsprechenden Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Sperrung der IP-Adressen der Pornoseite zurückgewiesen. Damit bewertet das Gericht die internationale Verfügbarkeit von Web-Angeboten höher als die Gechäftsinteressen lokaler “Pseudo-Jugendschützer”. Ihr wisst ja schon wer gemeint ist.

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