In Schleswig-Holstein muss ein kleiner Provider den Zugang zu freien Erotik-Angeboten von YouPorn.com für seine Kunden nicht blockieren. Das Landgericht Kiel hat einen entsprechenden Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Sperrung der IP-Adressen der Pornoseite zurückgewiesen. Damit bewertet das Gericht die internationale Verfügbarkeit von Web-Angeboten höher als die Gechäftsinteressen lokaler “Pseudo-Jugendschützer”. Ihr wisst ja schon [...]









