SPD-Politiker planen laut einer Meldung von Heise Online eine Verfassungsänderung, um ein Grundrecht auf Informationsfreiheit im Internet einzuführen. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte: “Das Internet ist ein neuer Raum der Freiheit, der im Grundgesetz nicht vorkommt. Die Menschen gehen dort gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Betätigungen nach, sie kommunizieren und informieren sich. Es ist unsere Aufgabe, diese Ausübung von Bürgerrechten gegen staatliche Eingriffe zu schützen.“
So so! Zuerst sie Aushöhlung von Bürgerrechten betreiben, nachdem sie die Vorratsdatenspeicherung und viele andere Erweiterungen der staatlichen Überwachung unterstützt hat, und dann die Macht des Faktischen mit einer blumigen Erklärung garnieren, die nichts kostet. Oder anders gesagt: Die SPD möchte uns etwas verkaufen, was wir eigentlich schon lange besitzen.
Im Artikel 5 GG steht eigentlich schon alles drin:
- Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
- Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
- Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Merkwürdig ist nur, da soll doch glatt ein Grundrecht “neu” eingeführt werden, welches schon seit 1949 existiert. Einige schlaue Köpfe im “freien” Web haben da so ihre Theorie:
Könnte es vielleicht sein, dass die Politiker der SPD eine Spezialregelung für das Internet schaffen möchten, die man dann separat beschneiden kann? Ja, das könnte helfen den Ärger mit dem Bundesverfassungsgericht in überschaubaren Grenzen zu halten.












